Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück.
Sie haben die Spende bereits eingezahlt, aber die notwendigen Daten nicht angegeben, dass ihre Spende vom Finanzamt beim Steuerausgleich berücksichtigt werden kann? Dann tragen Sie Ihre Daten in das untenstehende Formular ein.
Hinweise: Bitte tragen Sie Ihren Namen wie auf Ihrem Meldezettel ein. Gemäß Steuergesetz ist Ihre Spende ab 2017 nur bei Bekanntgabe Ihres Geburtsdatums absetzbar.
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